Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle deutschen Führerscheine gegen die fälschungssichere Plastikkarte mit Ablaufdatum getauscht sein. Die Fristen hängen von Geburtsjahr (bei alten Papierführerscheinen) oder Ausstellungsdatum (bei Kartenführerscheinen) ab. Wir prüfen automatisch gegen das heutige Datum: heute.
Wenn dein Führerschein bereits als Plastikkarte ausgestellt wurde, gilt das Ausstellungsdatum. Bei mehreren Klassen zählt das Datum der ersten Ausstellung (Klasse 3 oder B).
Die grauen oder rosa Papierführerscheine werden nach dem Geburtsjahr des Inhabers gestaffelt umgetauscht. Wer schon umgetauscht ist, fällt automatisch in die nächste Stufe.
Den Umtausch kannst du selbst beim Landratsamt Tübingen erledigen oder uns die Arbeit überlassen. Beim Tausch wird nichts neu geprüft. Alle bestehenden Klassen werden 1:1 übernommen.
Online buchen bei Landratsamt Tübingen, Bürgerservice. Wartezeit aktuell 4-6 Wochen.
Personalausweis, alter Führerschein, ein biometrisches Passfoto, 25,30 € Gebühr.
Nach 3-5 Wochen kommt die neue Karte. Der alte Schein wird beim Termin abgegeben.
Wir bereiten alle Unterlagen vor, machen das Passfoto, reichen den Antrag beim Landratsamt ein und liefern den neuen Schein dir nach Hause. Den kleinen Aufpreis für diesen Rundum-Service nennen wir dir vorab.
Du fährst zwar nicht ohne Fahrerlaubnis. Aber der Schein gilt als nicht mehr gültiges Dokument. Bei einer Polizeikontrolle ist es eine Ordnungswidrigkeit (10 € Verwarnung). Wir empfehlen, nicht zu warten, weil die Wartezeiten beim Amt sich nahe an den Stichtagen massiv verlängern.
Nein. Der Umtausch ist rein administrativ. Alle bestehenden Klassen werden übernommen, ohne neue Prüfung, ohne Sehtest, ohne Erste-Hilfe.
15 Jahre. Danach wieder umtauschen. Aber wirklich nur das Plastikkärtchen, keine Prüfung. Bei Klassen C, CE, D, DE gelten andere Regeln (alle 5 Jahre mit Gesundheits-Check).
Ersatzführerschein beantragen statt Umtausch. Kostet ungefähr 50 € bei der Behörde. Karteikartenabschrift wird automatisch bei der ausstellenden Behörde angefordert.
Fristen nach der amtlichen Umtauschregelung (§ 6 Abs. 7 FeV). Gebühren können je nach Führerscheinstelle leicht abweichen, Angaben ohne Gewähr. Offizielle Quellen: Bundesregierung, FAQ zum Führerschein-Umtausch und ADAC, Umtauschfristen.