Wer in der zweijährigen Probezeit erwischt wird, bekommt vom Landratsamt eine Anordnung zur Teilnahme an einem ASF. Wir bieten das Seminar in Tübingen an, in 4 Sitzungen, ohne Mitfahren, ohne Prüfung am Ende. Termine planbar, Bescheinigung sofort nach Abschluss.
Pauschale ohne Extras. Keine Stundenabrechnung, keine Sondergebühren. Bescheinigung wird automatisch an die Führerscheinstelle gemeldet.
Sobald die Führerscheinstelle eine Anordnung schickt, hast du in der Regel 2 Monate, um den Kurs zu beginnen. Wer die Frist verpasst, riskiert Entzug.
Schwerwiegender Verstoß, z. B. Geschwindigkeit über 21 km/h, Rotlicht, Handy am Steuer. ASF wird automatisch angeordnet.
Zwei leichtere Verstöße (z. B. Parken im Halteverbot) summieren sich. Beim zweiten kommt die ASF-Anordnung.
Du kannst auch ohne Anordnung teilnehmen, etwa nach einem Unfall in der Probezeit. Wir bestätigen die Teilnahme schriftlich.
Bring die Anordnung der Führerscheinstelle mit und deinen Personalausweis. Die nächsten Sitzungen beginnen monatlich.
Wenn du die 2-Monats-Frist der Führerscheinstelle reissen lässt, kann dir die Fahrerlaubnis entzogen werden. Danach folgt in der Regel eine Sperrfrist und eventuell eine MPU. Wir empfehlen, den Kurs spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der Anordnung zu starten.
Nein. Das ASF ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger in der Probezeit und hebt nur die behördliche Anordnung auf, damit dein Führerschein nicht entzogen wird. Für Punkteabbau in Flensburg ist das Fahreignungsseminar (FES) zuständig, das ist eine andere Maßnahme.
Ja, bei einem A-Verstoß (schwerwiegender Verstoß) verlängert sich die Probezeit automatisch von 2 auf 4 Jahre. Das ist unabhängig vom ASF. Der Kurs sorgt nur dafür, dass du in dieser verlängerten Zeit weiterfahren darfst.